In manchen Lebenssituationen braucht man Hilfe von außen – die Kirche unterstützt bei der Orientierung.
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Handlungsfeld 4
Beratung und Seelsorge
Weitere Ziele sind:
- Orientierung in Lebensfragen geben.
- Ermutigung und Trost vermitteln, die Kraft zum Menschsein stärken.
Zu den zentralen Erwartungen an die Kirche gehört die Seelsorge. Alle Christinnen und Christen sind auf Seelsorge angewiesen und zur Seelsorge berufen. Sie können einander gegenseitig Seelsorgerinnen und Seelsorger sein. Umso mehr gilt der Auftrag zur Seelsorge denjenigen, die im Haupt‐ und Ehrenamt in der Kirche mitarbeiten. Verlässlich als Seelsorgerinnen und Seelsorger ansprechbar sind Pfarrerinnen und Pfarrer, Diakoninnen und Diakone, Religionspädagoginnen und –pädagogen, viele Religionslehrkräfte und eigens ausgebildete Ehrenamtliche im seelsorgerlichen Dienst. Für die Seelsorge in besonderen Lebenslagen und für bestimmte Zielgruppen hat unsere Kirche eigene Stellen eingerichtet.
Orientierung am christlichen Menschenbild
Seelsorgerinnen und Seelsorger unterliegen der dienstlichen Verschwiegenheit und haben teilweise auch ein Zeugnisverweigerungsrecht. Im persönlichen und vertraulichen Gespräch durchdenken sie mit Menschen deren individuelle Lebenssituation und stellen sich mit ihnen den auftauchenden religiösen Fragen. Gemeinsam mit ihnen suchen sie Wege aus der jeweiligen Problemlage. Sie orientieren sich dabei am christlichen Menschenbild, an der Geschöpflichkeit und Gottebenbildlichkeit des Menschen.
Sie begleiten Kinder und Jugendliche, Frauen und Männer jeden Alters, Menschen mit Behinderung, Kranke, Gefangene und Überschuldete in persönlichen, beruflichen und familiären Krisensituationen. Etliche Seelsorger und Seelsorgerinnen haben vertiefende Zusatzausbildungen durchlaufen und erfahren regelmäßige Supervision oder Begleitung in ihrer Aufgabe. Auch ehrenamtliche Mitarbeitende in der Seelsorge sind heute in der Regel sehr gut ausgebildet.
Genügend Zeit für Gespräche und Besuche
Seelsorgerin oder Seelsorger sein erfordert Erreichbarkeit, eine einladende Grundhaltung und klare Vereinbarungen über die zur Verfügung stehende Zeit. Es ist ein großes Anliegen, dass den zur Seelsorge Beauftragten in unserer Kirche genügend Zeit für Gespräche und Besuche zur Verfügung steht. Dies ist zum einen eine Frage der persönlichen Prioritätensetzung. Zum anderen entscheidet sich viel an den Rahmenbedingungen, etwa in der gemeindlichen Prioritätensetzung oder bei Entscheidungen der Stellenplanung. Die Hospizarbeit und Palliativseelsorge, die Seelsorge in Altenpflegeheimen, die Notfallseelsorge, die Schulseelsorge und die Auseinandersetzung mit medizinethischen Fragen, insbesondere als Teil der Krankenhausseelsorge im Rahmen der Ethikberatung, erfordern hier in Zukunft besondere Aufmerksamkeit.
Impulse
- Offene und versteckte Nöte von Kindern, Jugendlichen, Frauen und Männern, Älteren und Alten wahrnehmen und mit ihnen gemeinsam Formen der Unterstützung und der Veränderung finden. Auf Beratungsmöglichkeiten in besonderen Krisenfällen hinweisen.
- Sich Zeit für Seelsorge nehmen und nachgehende Seelsorge üben.
- Zeiten für Seelsorge in Dienstplänen und bei Stellenplanungen schützen.
- Die Rahmenbedingungen und Unterstützungssysteme für die Gemeindeseelsorge und die Seelsorge in speziellen Lebenssituationen auf dekanatlicher und landeskirchlicher Ebene erhalten und ausbauen.
19.02.2024
ELKB