Die ELKB tritt aktiv gegen Missbrauch ein. Deswegen hat sie eine Fachstelle für den Umgang mit sexualisisrter Gewalt eingerichtet
Bild: ELKB/unit4
Sexualisierte Gewalt
Prävention - Hilfe - Anerkennung
Sexualisierte Gewalt, Grenzverletzungen, Belästigung kommen vor – auch in der Kirche. Mit dem christlichen Glauben sind sie unvereinbar. Nach christlichem Verständnis besitzt jeder Mensch die gleiche Würde, egal welches Geschlecht, welches Alter, welche Hautfarbe oder welch körperliche oder psychische Verfassung er hat. Sexuelle Belästigung, Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt sind dagegen entwürdigend. Sie sind Ausdruck von Selbstüberhöhung und Machtmissbrauch – sie machen andere Menschen zum Objekt und fügen ihnen dabei schwere seelische Verletzungen zu. Besonders schlimm ist es, wenn solcher Machtmissbrauch in den eigenen Reihen stattfindet, wenn Kinder, Jugendliche und mitunter auch Erwachsene, die Mitarbeitenden der Kirche vertraut haben, zu Objekten und Opfern werden.
Die ELKB stellt sich dem entschieden entgegen: Wir wollen Missbrauch keinen Raum bieten!
Die Fachstelle koordiniert und organisiert den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der ELKB auf allen Ebenen und in sämtlichen Bereichen.
Bereiche der Fachstelle:
Wenn Sie Opfer sexualisierter Gewalt oder Grenzverletzungen im Bereich der bayerischen Landeskirche oder Diakonie geworden sind oder solche beobachtet haben, können Sie sich an die Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt wenden. Bei uns erhalten Sie Beratung und Hilfe zur Krisenintervention. Wir behandeln Ihren Fall vertraulich.
Finanzielle Leistungen in Anerkennung ihres Leids können Menschen bekommen, die glaubhaft machen, dass sie als Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende sexuelle Übergriffe durch Mitarbeitende der Evangelischen Kirche in Bayern und ihrer Diakonie erlitten haben und deren Ansprüche gegenüber den Tätern und den Institutionen inzwischen verjährt sind. Über die Höhe der finanziellen Leistung entscheidet eine von der Landeskirche unabhängige Kommission auf Antrag.
Kirche und Diakonie sehen sich in besonderer Weise dazu verpflichtet, die Ihnen in Kirchengemeinden, Einrichtungen und Diensten in diakonischer Trägerschaft anvertrauten Kinder und Jugendlichen wirkungsvoll vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Beratung, Fortbildung und Unterstützung in der Umsetzung einer „Kultur der Achtsamkeit“ zum Kinder- und Jugendschutz leistet hierzu die Stelle für Prävention sexualisierter Gewalt.
Besteht in Ihrer Gemeinde der Verdacht auf einen Fall sexualisierter Gewalt oder ist Ihnen in Ihrer Einrichtung ein Vorfall bekannt geworden, sind Sie als Mitarbeiter*in der Kirche verpflichtet zu handeln. Wir bieten Ihnen Beratung und Unterstützung für die notwendigen Maßnahmen.
Die Aufarbeitung bezieht sich auf zwei Bereiche: die Institution und die Betroffenen. Mit Blick auf unsere Institution sind für uns eine ordentliche Statistik und die wissenschaftliche Untersuchung sexualisierter Gewalt und ihrer Strukturen wichtig. Die Aufarbeitung im Blick auf Betroffene zielt auf die Nachsorge für sowohl konkret Betroffene (Opfer) als auch für indirekt Betroffene (in der Gemeinde oder in der Einrichtung) auszubauen. Dazu gehört für uns eine entsprechende Beteiligung Betroffener.
Wir bieten
- eine Ansprechstelle für Betroffene, die sexualisierte Gewalt im Kontext von Kirche und Diakonie erfahren haben und Beratung, Hilfe und Anerkennung von Leid suchen,
- Fachexpertise für Mitarbeitende in Gemeinden und Einrichtungen zur Erarbeitung von Schutzkonzepten und
- fachkundige Beratung im Umgang mit Verdachtsfällen.
- Wir erarbeiten Maßnahmen zur institutionellen und persönlichen Aufarbeitung und achten auf die angemessene Beteiligung Betroffener.
26.02.2024
ELKB