Kircheneigene Steuerämter betreuen die Kirchenmitglieder in Geldangelegenheiten
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Kirchensteuerverwaltung
Kompetente Information und Beratung
Für alle Kirchenmitglieder, deren Beitrag sich nach der Lohnsteuer bemisst, übernehmen die staatlichen Finanzämter die verwaltungsmäßige Erhebung der Kirchenlohnsteuer. Die drei kircheneigenen Steuerämter in Bayreuth, Nürnberg und München sind für die Erhebung der Kircheneinkommensteuer sowie der Kirchengrundsteuer zuständig. Weitere Informationen zum Thema Kirchenfinanzen finden Sie auf unserer Themenwelt "Kirche und Geld".
26.02.2024
Andrea Seidel