Mann rechnet auf Taschenrechner

Kircheneigene Steuerämter betreuen die Kirchenmitglieder in Geldangelegenheiten

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Kirchensteuerverwaltung

Kompetente Information und Beratung

Kirchenmitglieder, die Kircheneinkommensteuer oder Kirchengrundsteuer zahlen, werden in Bayern über kircheneigene Steuerämter betreut.

Für alle Kirchenmitglieder, deren Beitrag sich nach der Lohnsteuer bemisst, übernehmen die staatlichen Finanzämter die verwaltungsmäßige Erhebung der Kirchenlohnsteuer. Die drei kircheneigenen Steuerämter in Bayreuth, Nürnberg und München sind für die Erhebung der Kircheneinkommensteuer sowie der Kirchengrundsteuer zuständig. Weitere Informationen zum Thema Kirchenfinanzen finden Sie auf unserer Themenwelt "Kirche und Geld".

26.02.2024
Andrea Seidel

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