Der Religionsunterricht soll Wegbegleiter sein und den Schülerinnen und Schülern bei der Identitätsfindung helfen. Ein Film von Axel Mölkner-Kappl.
Handlungsfeld 3
Aus- und Fortbildung zum Religionsunterricht
Lehrkräfte mit dem Unterrichstfach Evangelische Religion an staatlichen und privaten Schulen:
- In den Lehramtsstudiengängen aller Schularten gibt es die Möglichkeit, evangelische Religionslehre als Studienfach zu wählen.
- Lehrkräfte an Grund- Mittel- und Förderschulen, die evangelische Religion nicht im Studium belegt, aber später Interesse daran haben, können sich im „Vocatiokurs“ weiterqualifizieren.
- An privaten Schulen in Bayern ist es nach Prüfung der vorhandenen Qualifikationen unter Umständen möglich, auch ohne grundständiges Lehramtsstudium im Unterricht eingesetzt zu werden. Für den Religionsunterricht wird diese Prüfung von Kultusministerium und ELKB vorgenommen. Über Möglichkeiten des Einsatzes und Wege der Weiterqualifzierung informiert das Referat „Erziehung, Bildung, Unterricht“ im Landeskirchenamt. Auch die evangelische Schulstiftung berät Interessierte.
Für die Aufnahme in den Dienst brauchen staatliche Lehrkräfte und Fachlehrkräfte an Privatschulen eine kirchliche Bevollmächtigung (siehe Vocatio). Voraussetzung zur Erteilung der Bevollmächtigung ist die Mitgliedschaft in der ELKB oder einer evangelischen Freikirche, die die volle Mitgliedschaft im „Arbeitskreis christlicher Kirchen in Bayern“ hat.
Informationen und Beratung zu den verschiedenen Studien- und Qualifizierungsmöglichkeiten leisten die Hochschulen, die zentrale Kirchliche Studienbegleitung und für die Grund- und Mittelschule auch die Regionalstellen des Religionspädagogischen Zentrums Heilsbronn.
Fakultäten/Institute für das Studium der evangelischen Theologie auf Lehramt (Würzburg, Augsburg, München, Erlangen/Nürnberg, Regensburg, Bamberg) und Studiengang Religonspädagogik und Kirchliche Bildungsarbeit (Nürnberg):
Kirchliche Lehrkräfte:
- Nach einem Theologiestudium können Pfarrerinnen und Pfarrer in allen Schularten Religion unterrichten. Im Vikariat wird der Religionsunterricht in einer religionspädagogischen Schwerpunktphase behandelt, zu der auch ein intensives Praktikum an verschiedenen Schulen gehört. Informationen und Beratung hierzu leisten die kirchliche Studienbegleitung und das Referat für pädagogische Ausbildung im Vikariat am Religionspädagogischen Zentrum Heilsbronn
- Religionspädagoginnen und -pädagogen werden an der Evangelischen Hochschule in Nürnberg ausgebildet. Der Studiengang „Religionspädagik und kirchlichen Bildungarbeit“ befähigt zu einem Einsatz im Religionsunterricht an an Grund-, Mittel-, Förder- und Berufsschulen. Religionspädagogen sind zudem oft in der Bildungsarbeit in Kirchengemeinden, Jugendwerken oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung beschäftigt. Anlaufstelle für Beratung ist die Evangelische Hochschule Nürnberg oder die kirchliche Studienbegleitung.
- Auch Personen, die keine akademische Vorbildung haben, können nach einem erfolgreich absolvierten Grundkurs für Katecheten und Katechetinnen Religionsunterricht erteilen. Der Grundkurs erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Schuljahren und befähigt zu einem Einsatz im Rahmen von höchstens 13 Wochenstunden in Grund-, Haupt- und Förderschulen. Katechet*innen mit langjähriger Berufserfahrung können sich für eine Teilnahme an einem einjährigen Oberkurs bewerben, der für einen Einsatz in Vollzeit weiterqualifiziert. Das Referat für die Ausbildung der Katechet*inne am Religionspädagogischen Zentrum Heilsbronn steht für Auskünfte und Beratung zu Verfügung.
Um in Bayern ein Anstellungsverhältnis als kirchliche Lehrkraft zu erlangen, ist die Mitgliedschaft in der ELKB notwendig.
21.10.2022
Andrea Seidel
Ansprechpartnerin für Personalangelegenheiten der Religionspädag*innen, der Katecheten*innen und der Pfarrer*innen im Schuldienst
Katrin Hussmann
Landeskirchenamt der ELKB
Katharina-von-Bora-Str. 7-13
80333 München
Tel.: 089 / 5595-292
Fax: 089 / 5595-8292
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